Unparteilichkeit

Fachausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit
Der Fachausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit (FaSU) verfolgt den Zweck, die Unparteilichkeit der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle zu überwachen und sicherzustellen. Er tritt einmal jährlich zusammen und überwacht und bewertet die Unparteilichkeit der Leiter der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle, deren Mitarbeiter und der Überwachungsbeauftragten.

Der FaSU behandelt folgende Punkte:

  • Überprüfung der Unparteilichkeit nach DIN EN ISO/EC 17065
  • Überprüfung der grundsätzlichen Regelungen und Prinzipien der
  • Unparteilichkeit der Zertifizierungstätigkeiten der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
  • Untersuchung auf kommerzielle oder andere Aspekte, die eine ständige objektive Bereitstellung der Zertifizierungstätigkeiten verhindert (wirtschaftlicher, finanzieller oder sonstiger Druck)
  • Untersuchung von Angelegenheiten, die sich auf die Unparteilichkeit und das Vertrauen in die Zertifizierung, einschließlich Offenheit und öffentliche Wahrnehmung, auswirken
  • Bewertung der Unparteilichkeit der Audits, der Zertifizierungen und der Entscheidungsprozesse der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle: Überprüfung der Firmenakten anhand von Stichproben, aktuelle Fälle mit negativen Feststellungen
  • Analyse der verbundenen Stellen

Der FaSU kann von allen Stellen im Streitfall z.B. bezüglich der Überwachung, Zertifizierung, falsche oder unberechtigte Kennzeichnung, usw. eingeschaltet werden.

Es wird sichergestellt, dass keine Einzelinteressen überwiegen.

Der FaSU erhält Zugang zu allen Informationen und Unterlagen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.

Er hat das Recht, unabhängige Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Leiter der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle seiner Empfehlung nicht folgt.