Grundlagendokumente

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung

Seit über 60 Jahren haben sich die Güteschutzgemeinschaften Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz als externe, unabhängige und neutrale Stellen darauf spezialisiert, die Qualität von Betonteilen und Mauersteinen durch Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen nachzuweisen.

Grundlage für die Überwachung und Zertifizierung ist die „Überwachungs- und Zertifizierungsordnung“ (ÜZO).

Darin ist festgelegt, wann Zertifikate erteilt werden können, wie lange sie aufrechterhalten bleiben und wann der Entzug eines Zertifikates erfolgen muss. Sie ist die grundlegende Regel zwischen den Herstellern von Betonteilen und den drei Güteschutzgemeinschaften. Durch die konsequente Anwendung ihrer Inhalte ist sie das Instrument, durch das die Anwender von güteüberwachten Betonteilen gerechtfertigtes Vertrauen in die erteilten Zertifikate und in das Gütezeichen setzen können.

Die ÜZO ist in acht Teile gegliedert:

  • Teil 1 formuliert die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung des Gütezeichens durch die Güteschutzgemeinschaften Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Sie gehen über die jeweiligen vorhandenen, technischen Produktspezifikationen, wie z. B. Normen, hinaus.
    Hierdurch soll das Vertrauen aller Baubeteiligten in güteüberwachte Bauprodukte sichergestellt und aufrechterhalten werden.
  • Teil 2 regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Übereinstimmungszertifikate und die Verwendung des Übereinstimmungszeichens auf der gesetzlichen Grundlage der Landesbauordnungen.
  • Teil 3 regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Zertifikate über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle als Voraussetzung für die Verwendung des CE-Zeichens durch die Hersteller auf der Grundlage der Bauproduktenverordnung (Verfahren 2+).
ÜZO Teil 1-3
  • Teil 4 enthält die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle. Er ist bei Betonteilen mit Gütezeichen anzuwenden.
ÜZO Teil 4
  • Teil 5 „Richtlinie für Betonteile ohne Norm“ (RiBoN) enthält Anforderungen für Betonteile, für die es bislang keine eigenen Normen/technischen Produktspezifikationen gibt.
ÜZO Teil 5
  • Teil 6 regelt die Kriterien für die Erteilung von Produktzertifikaten im Geltungsbereich der ÜZO Teil 1 und die Kriterien für die Zulassung von Prüfstellen
ÜZO Teil 6
  • Teil 7 regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Zertifikate über die Verwendbarkeit in Bauwerken gemäß den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) Abschnitt 1.2.3 und Anhang ABUG.
ÜZO Teil 7
Richtlinie erdfeuchte Zement-Gesteinskörnung-Wasser-Gemische (RiEZGW)

In dieser Richtlinie wird festgelegt, dass Hersteller von erdfeuchten Zement-Gesteinskörnung-Wasser-Gemischen (EZGW) ein System der werkseigenen Produktionskontrolle analog zu den Anfroderungen europäischer Normen für andere Betonprodukte einrichten müssen (siehe Teil 4 der Überwachungs- und Zertifizierungsordnung ÜZO).

RiEZGW
Verzeichnis Betonteile

Die Güteschutzgemeinschaften Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz führen für die in diesem Verzeichnis aufgeführten Betonteile und Bauprodukte die Überwachung und Zertifizierung durch. Das Verzeichnis Betonteile wird von den drei Güteschutzgemeinschaften gemeinsam herausgegeben und genutzt.

Neu hinzugekommen sind in der Fassung 2024-03 die Produktgruppen 4.5, 13.5 und 9.2, die mineralisch gebundene Bauteile (Geopolymerbeton-Bauteile) enthalten. Eine Richtlinie ist in Bearbeitung. Sobald diese fertiggestellt ist, können Produktzertifikate, die zum Gütezeichen führen, erteilt werden.

Dieses Verzeichnis soll einen hohen Nutzwert für die Anwender von Betonteilen erreichen. Daher erfolgt die Gruppierung nach dem Verwendungszweck der Betonteile. Über die Form der Gliederung von Betonteilen nach ihren Verwendungsbereichen ist es möglich, nach Betonteilen und ihren Herstellern zu suchen.

Das Verzeichnis Betonteile ist nach folgenden Verwendungsbereichen der Produkte gegliedert:

  • Wasser, Abwasser, Umwelt
  • Garten-, Landschafts-, Verkehrswegebau
  • Konstruktive Fertigteile
  • Landwirtschaftliches Bauen
  • Wandbauteile
  • Wohnungsbau
  • Energie und Kommunikation
  • Baustoffe, Bauprodukte und nicht genormte Produkte
Verzeichnis Betonteile