Überwachung/Zertifizierung

Für Anwender von Bauprodukten ist es von größter Bedeutung, ausschließlich qualitativ hochwertige, normgerechte Produkte einzusetzen.
Alle Mitglieder und Kunden des Güteschutz Rheinland-Pfalz e.V. weisen durch eine freiwillige und unabhängige Fremdüberwachung nach, dass ihre Produkte die technischen Anforderungen sicher einhalten.

Überwachte Qualität ist am Gütezeichen zu erkennen:

Überwachung/Zertifizierung

Gütezeichen

(freiwillige Überwachung im nicht bauaufsichtlichen Bereich)

Überwachung/Zertifizierung

Übereinstimmungszeichen
(gesetzlich vorgeschriebene Überwachung im bauaufsichtlichen Bereich)

Bitte ergänzen Sie GS RHPF direkt unter dem Ü-Zeichen.
Im Ü-Zeichen sind die technische Regel (z.B. DIN 1045-4) un der Herstellername anzugeben.

CE-Zeichen
(für Produkte nach europäisch harmonisierten Normen)

Im Geltungsbereich europäischer Fertigteilnormen (z.B. DIN EN 13225 – Stabförmige Bauteile) bringt der Hersteller selbst die CE-Kennzeichnung an. Konstruktive Fertigteile sind i.a. der Konformitätsnachweisstufe „2+“ zugeordnet. Eine Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist ein Zertifikat über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle. Dieses Zertifikat wird von der Abteilung Überwachung und Zertifizierung des Güteschutz Rheinland-Pfalz e.V. als sog. notified body nach entsprechender Erstprüfung ausgestellt. Unter der Kenn-Nummer 0794 ist der Güteschutz Rheinland-Pfalz e.V. europaweit als zertifizierende Stelle anerkannt und erkennbar (NANDO-Liste).

Für die Verwendbarkeit von Fertigteilen nach harmonisierten Normen in Deutschland reicht die bloße CE-Kennzeichnung nicht aus. Es sind zusätzliche in Deutschland zu beachtende Anforderungen zu erfüllen. Bis zum Ende des Jahres 2016 wurde die Erfüllung nationaler Anforderungen durch ein Übereinstimmungszertifikat und durch ein zusätzlich zum CE-Zeichen aufgebrachtes Übereinstimmungszeichen verdeutlicht. Dies ist nach dem sog. „EuGH-Urteil“ nicht mehr zulässig. Der Güteschutz Rheinland-Pfalz e.V. stellt aus diesem Grund „Zertifikate über die Verwendbarkeit in Bauwerken“ aus, um die Verwendbarkeit europäisch genormter Produkte in Deutschland zu dokumentieren. Diese Produkte werden zusätzlich zum CE-Zeichen mit dem Gütezeichen gekennzeichnet.

Davon betroffen sind alle Betonfertigteile, die bislang mit dem CE-Zeichen und dem Übereinstimmungszeichen versehen werden mussten.

Alle Betonteile, die ein CE-Zeichen tragen, dürfen nicht mehr zusätzlich mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden. Diese Übereinstimmungszertifikate haben ihre baufaufsichtliche Bedeutung verloren.

Für einige Betonteile wie z.B. Balkonelemente (die kein CE-Zeichen führen können) sowie die Herstellung von Beton ist das bekannte Übereinstimmungzeichen weiterhin erforderlich.