„Anwendung der neuen Normen DIN 1045:2023-08 bei Betonfertigteilen, rezyklierte Gesteinskörnung, neue EU-BauPVO, Ökobilanzierungen“
Seit Anfang März sind die neuen Normen im Betonbau aus 2023 in Rheinland-Pfalz bauaufsichtlich eingeführt und sind bei neuen Bauvorhaben Voraussetzung. Auch wenn die inhaltlichen Anforderungen an die Herstellung des Betons und an die Ausführung der Betonfertigteile übersichtlich sind, so liegen in diesem Umbruch bei allen am Bau Beteiligten, Auftraggebern, Behörden, Bauunternehmen, Bauherren große Herausforderungen für das richtige Verständnis, weil das Gesamtwerk sehr umfangreich ist.
Bei dem Infotag wurde eine Übersicht über alles Wichtige zur neuen DIN 1045:2023-08 gegeben, und ergänzend auf die Besonderheiten bei der Verwendung rezyklierter Gesteinskörnung, der neuen europäischen Bauproduktenverordnung sowie dem Sachstand bei der Ökobilanzierung von Beton und Betonfertigteilen eingegangen.
Die Vortragsfolien erhalten Sie hier
Technische Neuerungen DIN 1045-2 u. -4, Teil 1